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Augenarzt Dr. Hoffmann
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Augenarztpraxis & Sehschule · Bremervörder Str. 42 · 21682 Stade

Augenärztliches Gutachten · Stade

LKW-Führerschein (Klasse C)

LKW-Führerschein (Klasse C): Augenärztliches Gutachten · Stade

Sehgutachten für Berufskraftfahrer in Stade

Wer einen LKW führt, trägt große Verantwortung. Viele Stunden im Straßenverkehr erfordern ein verlässliches Sehvermögen – sowohl für die eigene Sicherheit als auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Für die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse C ist deshalb eine augenärztliche Begutachtung vorgeschrieben. Grundlage der Untersuchung sind die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dabei prüfen wir nicht nur die Sehschärfe, sondern sämtliche Funktionen, die für das sichere Führen eines Lastkraftwagens notwendig sind.

Welche Untersuchungen gehören dazu?

Im Rahmen des Gutachtens werden unter anderem folgende Bereiche beurteilt:

  • Sehschärfe am Tag
    Wir prüfen, ob Sie die geforderten Werte erreichen – gegebenenfalls auch mit einer zulässigen Sehhilfe wie Brille oder Kontaktlinsen.
  • Gesichtsfeld
    Ermittelt wird, wie groß der Bereich ist, den Sie ohne Kopfbewegung wahrnehmen können.
  • Räumliches Sehen (Stereosehen)
    Eine zuverlässige Tiefenwahrnehmung ist wichtig, um Abstände korrekt einzuschätzen.
  • Augenstellung und Beweglichkeit
    Hier testen wir, ob Ihre Augen Objekte sicher fixieren und Bewegungen problemlos folgen können.
  • Sehen in der Dämmerung
    Wir beurteilen, wie gut sich Ihre Augen an reduzierte Lichtverhältnisse anpassen.
  • Blendungsempfindlichkeit
    Geprüft wird, wie Sie auf plötzlich auftretendes helles Licht reagieren und wie rasch sich Ihre Sicht danach wieder normalisiert.
  • Farbunterscheidung
    Das sichere Erkennen von Signalfarben, Verkehrszeichen und Markierungen ist unverzichtbar.
  • Beurteilung von Linse und Netzhaut
    Abschließend untersuchen wir Ihre Augen mit der Spaltlampe, um sicherzustellen, dass keine Befunde vorliegen, die Ihre Fahrtauglichkeit einschränken.

Kosten des Gutachtens

Für die komplette Untersuchung inklusive Ausstellung der Bescheinigung berechnen wir 100 Euro. Da Gutachten nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, erfolgt keine Kostenübernahme. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wichtig für die Verlängerung

Das Sehgutachten ist gesetzlich in einem Turnus von fünf Jahren erforderlich. Nur bei erfolgreicher Prüfung kann die Fahrerlaubnis entsprechend verlängert werden.

Bitte beachten Sie: Diese Untersuchung dient ausschließlich der Feststellung Ihrer aktuellen Fahrtauglichkeit. Sie ersetzt keine umfassende Vorsorge zur Früherkennung möglicher Augenerkrankungen, die Ihr Sehvermögen zukünftig beeinträchtigen könnten – beispielsweise ein Glaukom oder Netzhauterkrankungen. Für Berufskraftfahrer empfehlen wir daher ergänzende Vorsorge-Untersuchungen.

Vorsorge-Untersuchungen

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Meist können wir Ihnen kurzfristig einen Untersuchungstermin anbieten. Gleichzeitig achten wir auf eine effiziente Planung, damit Ihre Wartezeit in der Praxis möglichst kurz bleibt.

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